Header image  
Ilsmarie Warnecke
Dipl.-Ing. Landespflege
 
 Ilsmarie Warnecke · Schannenbacher Weg 40 · 64646 Heppenheim · Telefon 06252-5463 · ilsmarie.warnecke@t-online.de

 
 
 

 
 
Honorar


Die Vergütung der Planungsleistungen orientiert sich an den Vorgaben der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Für die Berechnung wird in der Regel die Bausumme zugrunde gelegt. Als Richtwert für die Höhe des Honorars kann man von etwa 10 – 15 % der Bausumme ausgehen.

Nach Bedarf kann die Baumaßnahme auch in einzelnen Leistungsphasen abgerechnet werden. Beispielsweise könnte lediglich die Vorplanung mit einer Entwurfsplanung erstellt werden. Nach Absprache ist auch ein pauschales Angebot möglich.

Für ein erstes Beratungsgespräch und ein Honorarangebot werden keine Kosten berechnet. 

 
 

Am Schreibtisch

Modell eines Hausgartens

Planung eines Musterbeetes
 
Beim Plan lesenModell eines HausgartensMusterbeetplanung